Konditionen
Melden kostet nie etwas
Der Meldekanal ist für Betroffene dauerhaft kostenfrei — das ist keine Aktion, sondern eine Festlegung. Ein Meldeweg, der an einer Zahlung hängt, ist im Zweifel keiner. Abgerechnet wird nur der Zugang, mit dem ein Verein seine Pflichten verwaltet.
Grundlage
Was immer enthalten ist
Diese vier Punkte hängen an keinem Vertrag und an keiner Stufe.
Der Meldekanal
Für Betroffene und Hinweisgebende dauerhaft kostenfrei — ohne Konto, ohne Einschränkung, unabhängig davon, welche Konditionen der Verein hat.
Gesetzliche Fristen
Eingangsbestätigung und Rückmeldung laufen immer mit. Fristen sind kein Zusatzmerkmal, das man dazubuchen könnte.
Verschlüsselung und Protokoll
Verschlüsselte Fallinhalte, getrennte Mandanten und das lückenlose Zugriffsprotokoll gehören zum Fundament, nicht zu einem gehobenen Paket.
Betrieb in Deutschland
Serverstandort und Datenhaltung ändern sich nicht mit dem gewählten Umfang.
Schutzfunktionen gehören nicht in ein höherwertiges Paket. Wer sie zum Aufpreis anbietet, verkauft die Sicherheit von Betroffenen als Zusatzleistung.
Preismodell
Wie gestaffelt wird
Nach Vereinsgröße, nicht nach Funktionsumfang. Ein kleiner Verein hat dieselben gesetzlichen Pflichten wie ein großer — nur weniger Personen, die sie erfüllen.
Kleiner Verein
240 € netto je Jahr · bis 300 Mitglieder — Voller Funktionsumfang, begrenzte Zahl gleichzeitig bearbeitender Personen. Bei sechzig einsichtspflichtigen Tätigkeiten sind das vier Euro je Person und Jahr.
Größerer Verein
480 € netto je Jahr · ab 301 Mitgliedern — Mehrere Abteilungen, mehrere Safe-Sport-Beauftragte, eigenes Schutzkonzept je Abteilung.
Verband
nach Vereinbarung — Vorlagen an die Mitgliedsvereine verteilen, aggregierte Auswertung ohne Einblick in einzelne Fälle. Für Verbände mit fünfzig bis zweihundertneunundvierzig Beschäftigten kommt hinzu, dass § 14 Abs. 2 HinSchG eine GEMEINSAME Meldestelle mehrerer Arbeitgeber ausdrücklich zulässt — der Verband kann sie für seine Mitgliedsvereine führen.
Alle Beträge netto je Jahr. Der Meldeweg für Betroffene bleibt davon unberührt — er ist dauerhaft kostenfrei, und zwar unabhängig davon, ob der Verein zahlt.
Ausstieg
Was passiert, wenn Sie aufhören
Diese Frage gehört vor die Unterschrift, nicht danach — und sie hat mit dem Betrag nichts zu tun. Die folgenden Fristen sind in der Anwendung hinterlegt, nicht bloß hier versprochen.
Sie kündigen
Damit beginnen zwei Fristen zu laufen. Es wird nichts sofort gelöscht und nichts sofort gesperrt — ein Meldeweg, der mit der Kündigung zusammenbricht, ließe laufende Fälle im Nichts enden.
14 Tage für den Export
Heraus gehen Ihre Organisationsdaten: Vereinsstammdaten, die Angaben zu Ihrem Schutzkonzept, der Schulungsstand als Zahl, die Rollenverteilung. Jede Person bekommt zusätzlich ihre eigenen Daten — Profil, Einwilligungen, Nachweise.
Fallakten gehen nicht mit
Das ist keine Lücke, sondern eine Festlegung: Ein Export, der Fallinhalte als Datei ausgibt, ist der kürzeste Weg, eine hinweisgebende Person zu enttarnen. Die Anwendung lässt Fallakten in keinem Export zu — nicht als Einstellung, sondern weil sie in der Freigabeliste schlicht nicht vorkommen.
30 Tage bis zur Löschung
Danach werden die Schlüssel Ihrer Fallinhalte vernichtet. Was damit verschlüsselt war, ist auch aus Sicherungskopien nicht mehr lesbar — das ist der Sinn des Verfahrens und zugleich seine Endgültigkeit. Der Vollzug wird von Hand angestossen, nicht von einer Zeitsteuerung: Sie fordern die Vernichtung beim Betreiber an — formlos genügt, die Kontaktangaben stehen im Impressum. Von allein geschieht sie nicht.
Was gesperrt ist, bleibt
Läuft für einen Fall eine gesetzliche Aufbewahrung oder ein Rechtsstreit, wird er nicht mitgelöscht. Die Anwendung prüft das beim Vollzug erneut und weigert sich, gesperrte Inhalte zu vernichten.
Ein Anbieter, der den Ausstieg schwer macht, verhandelt beim nächsten Mal aus einer Position, die Ihnen nicht gehört. Deshalb steht der Weg hinaus auf derselben Seite wie der Preis.