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SafeSport

Die Lösung

Sechs Bereiche, ein System

Alles, was ein Verein zum Kinder- und Jugendschutz nachweisen muss, an einem Ort — damit Schutz nicht davon abhängt, wer gerade Zeit hat.

Überblick

Das deckt SafeSport ab

Sechs Bereiche, jeder mit seiner eigenen Grundlage. Keiner davon ist ein Zusatzmodul.

Der Einstieg zeigt, was ansteht — nicht, was alles möglich wäre. Wer sich einmal in der Woche zehn Minuten Zeit nimmt, sieht auf einen Blick, ob etwas liegen geblieben ist.

Was ein Verein tatsächlich braucht, hängt von seiner Größe und seinem Verband ab. Die Bereiche greifen ineinander, lassen sich aber einzeln nutzen.

SafeSport — Dashboard
Startansicht der Anwendung: links die Navigation des Vereins, rechts der Stand der Nachweise als Zählkreise und eine Tabelle der Fristen dieser Woche.
Ansicht der Anwendung. Alle gezeigten Namen, Vorgänge und Fristen sind Beispieldaten.
MeldekanalHinSchG
Ein vertraulicher Eingang für Hinweise — der Verein erfährt nicht, wer gemeldet hat —, mit den gesetzlichen Fristen für Bestätigung und Rückmeldung.
Fallbearbeitungintern
Vom Hinweis zum abgeschlossenen Vorgang: Zuständigkeiten, Anhörungen, Beweismittel, Maßnahmen — jeder Schritt dokumentiert.
Führungszeugnisse§ 72a SGB VIII
Erweiterte Führungszeugnisse einsehen und den Nachweis führen, ohne das Dokument selbst zu speichern.
SchutzkonzepteVerbandsauflage
Erstellen, versionieren und verbindlich in Kraft setzen — mit nachvollziehbarem Stand und dokumentierter Freigabe.
SchulungsnachweiseVerbandsauflage
Wer wurde wann geschult, und wann läuft es ab? Übungsleitende tragen ihre Nachweise selbst ein.
Datenschutz und FristenDSGVO
Auskunftsanfragen, Aufbewahrung und Löschung als eigene Vorgänge mit eigenen Fristen, die von selbst laufen.

Kernstück

Der Weg einer Meldung

Fünf Stationen vom Hinweis bis zur Rückmeldung. Die Fristen dazwischen stehen im Gesetz, nicht in unseren Geschäftsbedingungen.

  1. Der Hinweis geht ein

    Der Verein erfährt in keinem Fall, wer gemeldet hat. Wer ohne Konto meldet, hinterlässt gar keine Verbindung zur eigenen Person — dann ist allerdings auch keine Rückmeldung möglich. Wer mit Konto meldet, kann den Stand verfolgen und bleibt gegenüber dem Verein trotzdem anonym. Von welchem Anschluss eine Meldung kam, erfährt der Verein nie.

  2. Eingang wird bestätigt

    Innerhalb von sieben Tagen, wie es das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt. Bei einer anonymen Meldung kann diese Bestätigung Sie nicht erreichen — die Frist läuft trotzdem und wird intern protokolliert.

  3. Zuständigkeit wird gesetzt

    Nur ausdrücklich benannte Personen sehen den Vorgang. Wer beteiligt oder befangen ist, bekommt keinen Zugriff — und jeder Zugriff wird protokolliert, auch der des Vorstands.

  4. Der Fall wird bearbeitet

    Anhörungen, Beweismittel und Maßnahmen werden am Vorgang dokumentiert. Der Fallinhalt ist mit einem eigenen Schlüssel verschlüsselt, der nur zu diesem Vorgang gehört.

  5. Rückmeldung erfolgt

    Die meldende Person erfährt, welche Folgemaßnahmen geplant oder ergriffen wurden und warum. Im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes ist das vorgeschrieben (§ 17 Abs. 2), sonst halten wir uns freiwillig daran. Laufende Ermittlungen und die Rechte betroffener Personen begrenzen, was mitgeteilt werden darf.

Jeder Schritt steht am Vorgang: wann, durch wen, mit welchem Ergebnis. Das ist kein Protokoll für uns, sondern der Nachweis, den die bearbeitende Person selbst braucht, wenn ein Jahr später Fragen kommen.

Wer Zugriff hat, steht daneben — samt Grund. Ein Zugriff ohne Grund ist technisch nicht vorgesehen.

SafeSport — Vorgang
Ansicht eines Vorgangs: links der Verlauf mit Zeitpunkt, handelnder Person und Schritt, rechts die Liste der Personen mit Zugriff und dem Grund dafür.
Ansicht der Anwendung. Alle gezeigten Namen, Vorgänge und Fristen sind Beispieldaten.
Vergleich der beiden Wege einer MeldungAuf dem üblichen Weg geht eine Meldung von der betroffenen Person über die Trainerin oder den Trainer an den Vorstand — und endet damit möglicherweise bei einer Person, die selbst beteiligt ist. Über SafeSport geht sie unmittelbar an eine ausdrücklich benannte Stelle; wer befangen ist, erhält keinen Zugriff.Der übliche WegBetroffene PersonTrainer/TrainerinVorstandkann selbst beteiligt seinÜber SafeSportBetroffene PersonMeldewegBenannte Stellebefangene Person: kein Zugriff
Der Unterschied ist nicht die Technik, sondern wer den Weg nicht mitliest.

Der Meldeweg führt an keiner Person vorbei, die selbst betroffen sein könnte. Genau daran scheitern Meldungen in der Praxis am häufigsten.

§ 72a SGB VIII

Führungszeugnisse ohne Aktenordner

Der Nachweis muss geführt werden, das Dokument darf nicht bleiben. Beides gleichzeitig ist der eigentliche Trick.

Der übliche Weg

  • Das Zeugnis wird kopiert und im Ordner abgelegt — obwohl der Inhalt gar nicht aufbewahrt werden darf.
  • Wann welche Einsicht ablief, weiß nur, wer die Liste führt.
  • Fällt diese Person aus, beginnt die Sammlung von vorn.
  • Im Ernstfall lässt sich nicht belegen, dass eingesehen wurde.

Mit SafeSport

  • Festgehalten wird nur, was § 72a Abs. 5 SGB VIII zulässt: dass eingesehen wurde, wann, durch wen — und ob eine einschlägige Verurteilung vorlag.
  • Die Wiedervorlage erscheint rechtzeitig. Ein Führungszeugnis hat kein gesetzliches Ablaufdatum; wie oft erneut einzusehen ist, ergibt sich aus der Vereinbarung mit dem Jugendamt.
  • Der Nachweis hängt an der Organisation, nicht an einer Person.
  • Der Inhalt des Zeugnisses wird nie gespeichert.

Die Übersicht zeigt für jede Person, welcher Nachweis vorliegt und bis wann er gilt. Was fällig wird, hebt sich ab, bevor die Frist überschritten ist.

Der Inhalt des Führungszeugnisses steht nirgends darin — und genau das ist die Anforderung des Datenschutzrechts an Daten über Straftaten.

SafeSport — Nachweise
Nachweisübersicht der Anwendung: eine Tabelle mit Personen, der Art des Nachweises und dem Stand; ein Eintrag ist als fällige Einsicht hervorgehoben.
Ansicht der Anwendung. Alle gezeigten Namen, Vorgänge und Fristen sind Beispieldaten.

Umfang

Was ebenfalls dazugehört

Vier Bereiche, die selten im Vordergrund stehen und im Ernstfall den Unterschied machen.

Schutzkonzepte
Erstellen, versionieren und verbindlich in Kraft setzen. Jederzeit nachvollziehbar, welcher Stand ab wann galt und wer ihn freigegeben hat. Ältere Fassungen bleiben erhalten — ein Schutzkonzept, dessen Geschichte man nicht mehr rekonstruieren kann, taugt im Ernstfall nicht als Nachweis.
Schulungsnachweise
Übungsleitende tragen ihre Nachweise selbst ein. Der Vorstand sieht den Stand des Vereins, ohne hinterhertelefonieren zu müssen. Läuft eine Schulung ab, erscheint das rechtzeitig in der Fristenübersicht.
Auskunft und Löschung
Auskunftsanfragen und Löschungen sind eigene Vorgänge mit eigenen Fristen. Was gelöscht werden muss, wird gelöscht — der Nachweis darüber bleibt. Bei Fallakten wird dazu der Schlüssel vernichtet, mit dem der Inhalt verschlüsselt war.
Notfallzugang
Für Ausnahmefälle vorab protokolliert, zeitlich begrenzt und nur im Zusammenwirken mehrerer Personen. Ein stiller Zugriff ist nicht vorgesehen: Der Eintrag ins Protokoll entsteht, bevor der Zugriff möglich wird, nicht danach.

Grenzen

Was SafeSport nicht tut

Vier Zusagen, die wir lieber vorher nennen als hinterher erklären.

01
Keine Bezahlfunktion im Meldeweg. Wer melden will, zahlt nie.
02
Keine Werbe-Einbindung und keine Weitergabe von Daten an Dritte zu Analysezwecken.
03
Keine Rechtsberatung: Welche Pflichten Ihren Verein konkret treffen, klären Sie mit fachkundiger Beratung.
04
Kein Ersatz für Menschen: Ein Schutzkonzept wirkt durch die, die es leben.