Fragen
Kurz und ohne Beschönigung
Auch dort, wo die ehrliche Antwort unbequem ist. Wo eine Zusage vom Gesetz kommt, steht die Vorschrift dabei — Sie sollen uns nicht glauben müssen.
Was zugesichert ist
Drei Zahlen vorweg
Diese Fristen stehen im Hinweisgeberschutzgesetz — sie gelten, soweit Ihre Meldung in dessen Anwendungsbereich fällt, und dann unabhängig davon, was ein Verein Ihnen sagt. Fällt sie nicht darunter, halten wir uns freiwillig an dieselben.
- 7 Tage
- bis zur Eingangsbestätigung (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG)
- 3 Monate
- bis zur Rückmeldung über Folgemaßnahmen und deren Gründe (§ 17 Abs. 2 HinSchG)
- 0 €
- kostet eine Meldung — dauerhaft, für alle
Zuerst
Bin ich dabei sicher?
Die Frage, die fast alle zuerst stellen — und die einzige, bei der wir uns eine schöne Antwort verkneifen.
Kann ich wirklich anonym melden?
Kann trotzdem jemand herausfinden, dass ich es war?
Wer kann meine Meldung lesen?
Was, wenn die zuständige Person selbst beteiligt ist?
Wir versprechen keine Anonymität, die von unserer Technik allein nicht abhängt. Was Ihr Netz, Ihr Gerät und Ihr Umfeld preisgeben, können wir nicht kontrollieren — wir sagen es Ihnen aber lieber vorher.
Nach der Meldung
Wie es weitergeht
Was Sie erwarten dürfen, in welcher Frist, und was gilt, wenn Sie sich geirrt haben.
Was passiert, nachdem ich gemeldet habe?
Muss ich den internen Weg nehmen?
Was passiert, wenn ich mich geirrt habe?
Daten und Technik
Wo alles liegt und wer es sieht
Für alle, die es genau wissen wollen. Links steht die Frage, rechts die Antwort — ohne Aufklappen, weil hier niemand suchen soll.
- Wo liegen die Daten
- Auf Servern in Deutschland. Fallinhalte werden je Vorgang mit einem eigenen Schlüssel verschlüsselt; wird ein Fall gelöscht, wird sein Schlüssel vernichtet — der Inhalt ist damit auch aus Sicherungskopien nicht mehr lesbar. Der Schlüsselspeicher, der diese Schlüssel dauerhaft verwahrt, läuft getrennt von der Anwendung. Ist er nicht erreichbar, nimmt die Plattform keine Inhalte entgegen und weist die Speicherung ab, statt sie ungeschützt abzulegen.
- Sieht mein Verein die Daten anderer Vereine
- Nein. Jeder Verein sieht ausschließlich seine eigenen Daten. Die Trennung ist in der Datenbank erzwungen und nicht nur in der Anwendung programmiert — sie hält deshalb auch dann, wenn die Anwendung einen Mandantenfilter vergisst. Was sie nicht abfängt, ist eine Anwendung, die jemanden von vornherein dem falschen Verein zuordnet — dagegen helfen nur Rollenvergabe und Protokoll. Eine absolute Garantie ist das ohnehin nicht: Wer die Datenbank selbst administriert, könnte die Trennung aufheben. Genau deshalb werden Fallinhalte zusätzlich je Vorgang verschlüsselt.
- Was kostet SafeSport
- Für meldende Personen dauerhaft nichts — der Meldeweg ist und bleibt kostenfrei. Die Konditionen für Vereine klären Sie unmittelbar mit dem Betreiber.
Wenn es nicht warten kann
Wege, die immer offenstehen
Unabhängig von SafeSport, unabhängig von Ihrem Verein und ohne dass Sie sich hier anmelden müssen.
- Akute Gefahrsofort
- Polizei 110. Bei Gefährdung eines Kindes oder einer jugendlichen Person zusätzlich das Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
- Beratung, anonym und kostenfreibundesweit
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530. Für Kinder und Jugendliche: „Nummer gegen Kummer" 116 111.
- Externe Meldestelle§ 19 HinSchG
- Die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist von jedem Verein unabhängig und steht Ihnen immer offen.