Zum Inhalt springen
SafeSport

Fragen

Kurz und ohne Beschönigung

Auch dort, wo die ehrliche Antwort unbequem ist. Wo eine Zusage vom Gesetz kommt, steht die Vorschrift dabei — Sie sollen uns nicht glauben müssen.

Was zugesichert ist

Drei Zahlen vorweg

Diese Fristen stehen im Hinweisgeberschutzgesetz — sie gelten, soweit Ihre Meldung in dessen Anwendungsbereich fällt, und dann unabhängig davon, was ein Verein Ihnen sagt. Fällt sie nicht darunter, halten wir uns freiwillig an dieselben.

7 Tage
bis zur Eingangsbestätigung (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG)
3 Monate
bis zur Rückmeldung über Folgemaßnahmen und deren Gründe (§ 17 Abs. 2 HinSchG)
0 €
kostet eine Meldung — dauerhaft, für alle
Wann Sie was hörenDie Uhr beginnt mit dem Eingang Ihrer Meldung. Innerhalb von sieben Tagen wird der Eingang bestätigt. Spätestens nach drei Monaten erfahren Sie, welche Folgemaßnahmen geplant oder ergriffen wurden und warum. Der Abstand zwischen den Zeitpunkten ist im Bild verkürzt dargestellt.Tag 0Ihre Meldung geht ein.Ab hier läuft die Zeit.7 TageDer Eingang wirdbestätigt.3 MonateRückmeldung: welche Folgemaßnahmengeplant oder ergriffen wurden — und warum.
Der Abstand im Bild ist verkürzt — zwischen der Bestätigung und der Rückmeldung liegen fast drei Monate. Die Fristen laufen ab dem Eingang, unabhängig davon, wer im Verein gerade im Urlaub ist.

Zuerst

Bin ich dabei sicher?

Die Frage, die fast alle zuerst stellen — und die einzige, bei der wir uns eine schöne Antwort verkneifen.

Kann ich wirklich anonym melden?
Ja. Eine Meldung ist ohne Konto, ohne Namen und ohne Kontaktdaten möglich. Ihre Meldung wird ohne jeden Bezug zu Ihnen gespeichert; den Stand verfolgen Sie über einen Zugangscode, den Sie nach dem Absenden einmalig bekommen. Wir speichern ihn nicht, sondern nur eine Prüfsumme davon — deshalb kann ihn niemand wiederherstellen, auch wir nicht. Geht er verloren, wird Ihre Meldung weiter bearbeitet, es gibt dann aber keinen Weg zurück zu Ihnen. Anonymität ist dabei eine Leistung, die dieser Kanal anbietet — das Gesetz verpflichtet Meldestellen nicht dazu, anonyme Meldungen entgegenzunehmen (§ 16 Abs. 1 S. 5 HinSchG).
Kann trotzdem jemand herausfinden, dass ich es war?
Anonym ist der Inhalt, nicht zwangsläufig der Weg dorthin. In einem Vereins- oder Arbeitsnetz kann allein der Zeitpunkt des Aufrufs Rückschlüsse zulassen, und wer Ihren Bildschirm sieht, sieht Ihre Meldung. Wenn Ihnen das wichtig ist: privates Gerät, privater Anschluss, und den Browserverlauf danach löschen. Wir sagen das lieber deutlich, als eine Sicherheit zu versprechen, die von unserer Technik allein nicht abhängt.
Wer kann meine Meldung lesen?
Nur ausdrücklich benannte Personen mit der entsprechenden Rolle. Der Vorstand hat keinen automatischen Zugriff auf Fallinhalte. Jeder Zugriff wird protokolliert, und das Protokoll ist fortlaufend gesichert — nachträgliche Änderungen daran lassen sich erkennen.
Was, wenn die zuständige Person selbst beteiligt ist?
Dann darf sie den Vorgang nicht sehen. Zuständigkeiten werden je Vorgang gesetzt, nicht pauschal vergeben, und wer befangen ist, bekommt keinen Zugriff. Genau daran scheitern Meldungen in der Praxis am häufigsten — deshalb ist es hier keine Frage der Absprache, sondern der Technik.

Wir versprechen keine Anonymität, die von unserer Technik allein nicht abhängt. Was Ihr Netz, Ihr Gerät und Ihr Umfeld preisgeben, können wir nicht kontrollieren — wir sagen es Ihnen aber lieber vorher.

Nach der Meldung

Wie es weitergeht

Was Sie erwarten dürfen, in welcher Frist, und was gilt, wenn Sie sich geirrt haben.

Was passiert, nachdem ich gemeldet habe?
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und später eine Rückmeldung darüber, welche Folgemaßnahmen geplant oder bereits ergriffen wurden und warum. Ein fertiges Ergebnis ist das nicht zwangsläufig — laufende Ermittlungen und die Rechte der betroffenen Personen begrenzen, was mitgeteilt werden darf. Fällt Ihre Meldung unter das Hinweisgeberschutzgesetz, gelten dafür die gesetzlichen Fristen; andernfalls halten wir uns freiwillig an dieselben. Sie haben beim Melden die Wahl: Ohne Konto gibt es bewusst keinen Weg zurück zu Ihnen — dann ist auch keine persönliche Rückmeldung möglich. Mit Konto sehen Sie den Stand Ihrer Meldung unter „Status meiner Meldungen"; Ihr Verein erfährt auch dann nicht, wer gemeldet hat.
Muss ich den internen Weg nehmen?
Nein. Bei Meldungen im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes können Sie frei wählen, ob Sie sich an die interne oder an eine externe Meldestelle wenden (§ 7 Abs. 1 HinSchG); Benachteiligungen wegen einer berechtigten Meldung sind verboten (§§ 33, 36 HinSchG). Welche externe Stelle zuständig ist, hängt vom Thema ab — das Bundesamt für Justiz ist die Auffangstelle. Der interne Weg hat einen praktischen Vorteil: Er ist meist schneller, weil die Stelle den Verein kennt.
Was passiert, wenn ich mich geirrt habe?
Der gesetzliche Schutz greift, wenn drei Dinge zusammenkommen (§ 33 Abs. 1 HinSchG): Sie haben über einen der vorgesehenen Wege gemeldet, Sie hatten im Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund anzunehmen, dass Ihre Angaben zutreffen, und die Information betrifft einen Verstoß im Anwendungsbereich des Gesetzes — oder Sie durften das vernünftigerweise annehmen. Bestätigt sich ein so gemeldeter Verdacht später nicht, schadet Ihnen das nicht. Anders liegt es bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtigen Meldungen: Sie können schadensersatzpflichtig machen (§ 38 HinSchG).

Daten und Technik

Wo alles liegt und wer es sieht

Für alle, die es genau wissen wollen. Links steht die Frage, rechts die Antwort — ohne Aufklappen, weil hier niemand suchen soll.

Wo liegen die Daten
Auf Servern in Deutschland. Fallinhalte werden je Vorgang mit einem eigenen Schlüssel verschlüsselt; wird ein Fall gelöscht, wird sein Schlüssel vernichtet — der Inhalt ist damit auch aus Sicherungskopien nicht mehr lesbar. Der Schlüsselspeicher, der diese Schlüssel dauerhaft verwahrt, läuft getrennt von der Anwendung. Ist er nicht erreichbar, nimmt die Plattform keine Inhalte entgegen und weist die Speicherung ab, statt sie ungeschützt abzulegen.
Sieht mein Verein die Daten anderer Vereine
Nein. Jeder Verein sieht ausschließlich seine eigenen Daten. Die Trennung ist in der Datenbank erzwungen und nicht nur in der Anwendung programmiert — sie hält deshalb auch dann, wenn die Anwendung einen Mandantenfilter vergisst. Was sie nicht abfängt, ist eine Anwendung, die jemanden von vornherein dem falschen Verein zuordnet — dagegen helfen nur Rollenvergabe und Protokoll. Eine absolute Garantie ist das ohnehin nicht: Wer die Datenbank selbst administriert, könnte die Trennung aufheben. Genau deshalb werden Fallinhalte zusätzlich je Vorgang verschlüsselt.
Was kostet SafeSport
Für meldende Personen dauerhaft nichts — der Meldeweg ist und bleibt kostenfrei. Die Konditionen für Vereine klären Sie unmittelbar mit dem Betreiber.
Wie die Daten zweier Vereine getrennt bleibenZwei Vereine liegen auf derselben Plattform, ihre Daten sind voneinander getrennt. Die Trennung ist in der Datenbank erzwungen und nicht nur in der Anwendung programmiert; sie hält deshalb auch dann, wenn die Anwendung einen Mandantenfilter vergisst. Als zweites Schloss werden Fallinhalte je Vorgang verschlüsselt — wer die Datenbank verwaltet, könnte die Trennung zwar aufheben, liest den Inhalt der Fälle aber trotzdem nicht. Der Schlüsselspeicher dafür läuft getrennt von der Anwendung; ist er nicht erreichbar, nimmt die Plattform keine Inhalte entgegen, statt sie ungeschützt zu speichern.Verein AFälle und NachweiseFristen und ZugriffsprotokollVerein BFälle und NachweiseFristen und ZugriffsprotokollDer Zugriff endet hier.Auch dann, wenn die Anwendung einen Mandantenfilter vergisst.Zweites Schloss: Fallinhalte werden je Vorgang verschlüsselt.Wer die Datenbank verwaltet, könnte die Trennung aufheben —den Inhalt der Fälle liest er trotzdem nicht.
Die Trennung ist keine Absprache, sondern eine Eigenschaft der Datenbank. Der Schlüsselspeicher für das zweite Schloss läuft getrennt von der Anwendung — ist er nicht erreichbar, nimmt die Plattform keine Inhalte entgegen, statt sie ungeschützt zu speichern.

Wenn es nicht warten kann

Wege, die immer offenstehen

Unabhängig von SafeSport, unabhängig von Ihrem Verein und ohne dass Sie sich hier anmelden müssen.

Akute Gefahrsofort
Polizei 110. Bei Gefährdung eines Kindes oder einer jugendlichen Person zusätzlich das Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Beratung, anonym und kostenfreibundesweit
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530. Für Kinder und Jugendliche: „Nummer gegen Kummer" 116 111.
Externe Meldestelle§ 19 HinSchG
Die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist von jedem Verein unabhängig und steht Ihnen immer offen.